owei owei - Formfehler im neuen BpT-Aufnahmeformular macht wohl sämtliche Einwilligungen unwirksam
Update 02.03.19
Der BpT hat mit Datum vom 22.11.18 die angeregten Änderungen in seine Formulare übernommen.
Abgesehen davon, dass die grundsätzliche Problematik durch die Anzahl der Einwilligungen (Wahrscheinlichkeit des Verstoßes gegen eine Einwilligung bei dieser Anzahl) weiterhin bestehen bleibt und eine große Unzufriedenheit in den Kliniken/Praxen hervorruft, wurde nicht über die Aktualisierung informiert. Dies bedeutet, dass in vielen Kliniken und Praxen weiterhin die alten - ungültigen - Exemplare verwendet werden.
Wenn Sie also Nutzer der BpT-Aufnahmeformulare sind, dann prüfen Sie zeitnah, ob Sie die aktuellste Version im Einsatz haben.
Sie erreichen diese über folgenden Link (dankenswerter Weise von einem BpT-Mitglied zur Verfügung gestellt):
Aktuelle BpT-Unterlagen
Für den Zugriff ist ein Login auf der BpT-Webseite notwendig.
Update 04.06.18
Der BpT hat sich anscheinend offiziell zu diesem Artikel geäußert. Den darin beschriebenen Verbesserungsprozess bei der Entwicklung der Unterlagen begrüßen wir sehr.
Die Aussage des BpT in der Stellungnahme, dass „aber nirgendwo der Hinweis auf das Recht auf Widerruf zu lesen sei, schlichtweg falsch sei“, bleibt - bis auf den Hinweis, dass man sich mit der unterschiedlichen Bedeutung von "Widerruf" und "Widerspruch" in der deutschen Übersetzung der DSGVO näher auseinandersetzen sollte - unkommentiert. Wenn zeitnah Verbesserungen bei den ausgegebenen Unterlagen erfolgen, wurde mit diesem Artikel das Ziel im Sinne der Kliniken und Praxen, die diese Unterlagen im Vertrauen auf die Kompetenz des BpT nutzen, erreicht.
-------------------------------------------------------------
Beginn des ursprünglichen Artikels
-------------------------------------------------------------
Was mir in dem Zusammenhang besonders wichtig ist:
Den folgenden Artikel habe ich mit der Intention der „gewissenhaften und guten“ Beratung verfasst. Vor dem Hintergrund des Aufwands zur Umsetzung und der investierten Zeit aller Praxismitglieder, finde es sehr wichtig auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die für die Betroffenen problematisch werden.
Datenschutz setzt eine individuelle Betreuung voraus, daher sind die Kapazitäten in der Umsetzung sehr begrenzt – und meine Kapazitäten sind erschöpft. Deshalb verweise bei einem Lösungsansatz auf den Datenschutzberater-Kollegen Raphael Witte, weil ich weiß, dass er eine brauchbare, funktionierende Lösung hat, die ich selbst als absolut praktikabel sehe. Das ist eine Problemlösung. Und mögliche Anfragen können nur mit Hilfe der Infrastruktur eines Online-Shops einigermaßen vernünftig abgewickelt werden. Mit seinem Angebot erhalten interessierte Praxen eine schnelle und saubere Lösung. Um diese Lösung anbieten zu können wird, neben einem Fachanwalt als externe Ressource, u.a. auch Zeit für die Erhebung der individuellen Rahmenbedingungen der Praxen und die anschliessende Erstellung der maßgenauen Hinweise für Ihre Praxis benötigt.
Ich denke und handle immer lösungsorientiert. Deshalb schließe ich den Artikel mit diesem Lösungsangebot. Wichtig ist am Ende eines: Sie sollten zeitnah handeln. Wie genau, bleibt selbstverständlich stets Ihre Entscheidung.
Und nun viel Erkenntnisgewinn beim Lesen des Artikels
Ralf Fix
Ich habe kürzlich schon mal was zu dem Blumenstrauß von Einwilligungen, wie man sie u.a. im BpT-Aufnahmeformular findet, geschrieben und werde in Kürze noch einen weiteren Artikel dazu schreiben, weil man wissen muss, auf was man sich da einlässt. Solch ein Umgang mit Einwilligungen wird sich in den Tierarztpraxen zwangsläufig zu einem Minenfeld entwickeln. Das ist jetzt schon abzusehen.
Das kann man irgendwann nicht mehr verwalten. Dann passieren Fehler und man verstößt zwangsläufig gegen geltendes Recht! Das frustriert dann erst recht und aus der Spirale kommt man nicht mehr raus, weil man die Einwilligungen ja ewig „an der Backe kleben“ hat.
Und es hat gerade einmal eine Woche gedauert bis zur ersten Detonation.

Der vollständige Artikelinhalt ist nur für Kunden und Interessenten einsehbar.
Senden Sie uns einfach eine E-Mail an mail@vetberatung.de,
damit wir alles Weitere für Ihren Vollzugriff veranlassen können.
Fazit:
Ich hätte nicht gedacht, dass es so schnell geht, bis die erste Einwilligung platzt. Dass es nun gleich der Worst Case ist, weil der Formfehler Ihre gesamte Datenverarbeitung bei den betroffenen Kunden zum Implodieren bringt, ist umso bedauerlicher - aber aktuell vom Schaden her noch überschaubar. Das hätte schlimmer ausgehen können.
Mein Tipp:
Nutzen Sie den Anlass und verabschieden Sie sich von diesem Sammelsurium voller Einwilligungen. Es geht auch anders.
Datenschutz kann auch einfach sein...