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Massenhafte Beschwerden über Google Analytics bei Aufsichtsbehörden

Auch Tierärzte sollten Ihre Webseite prüfen

Veröffentlicht am 30 Oktober 2019 in Datenschutz

Der Hamburger Aufsichtsbehörde für Datenschutz wurden anscheinend von einem „Vielsurfer“ 20.000 Datenschutzverstöße auf Webseiten in Verbindung mit Google Analytics gemeldet. Das gleiche läuft wohl auch in NRW (bislang 70.000 Meldungen) und in anderen Bundesländern, wie der Datenschutz-Aktivist Christian Bennefeld berichtet:

https://datenschutz-zwecklos.de/blog/2019/10/massenhafte-beschwerden-ueber-google-analytics-erschuettern-aufsichtsbehoerden

Das bayerische LDA spricht sogar von über 200.000 Beschwerden bundesweit.

Wenn dem so ist, dann

  1. steigt der Handlungsdruck auf die Aufsichtsbehörden. Die Nutzung von Google Analytics verstößt in den meisten Fällen - nämlich dann, wenn nicht explizit eine Einwilligung eingeholt wird - gegen deren Forderungen (siehe bspw. https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190405_oh_tmg.pdf)
  2. wird bei der schieren Anzahl der Meldungen zumindest in Hamburg die übliche „Dialogstrategie“, die für Beratung anstatt Sanktion steht, mit den betroffenen Webseitenbetreibern, aus Ressourcengründen nicht mehr möglich sein. Dies bedeutet, dass alternativ wohl gleich sanktioniert werden wird, denn die Aufsichtsbehörden sind zu einer Bearbeitung verpflichtet.
  3. damit zu rechnen ist, dass dies eine bundesweite Aktion werden wird (laut LDA Bayern seien bundesweit rund 200.000 Verstöße gemeldet worden) und sämtliche 16 Aufsichtsbehörden Meldungen über Verstöße erhalten werden und darauf reagieren müssen.

Fazit: Ich stoße immer wieder auf Webseiten von Tierarztpraxen und Tierkliniken, die durch den falschen Einsatz von Google Analytics gegen die Vorgaben der Aufsichtsbehörden verstoßen. Insofern dürften bei dieser Aktion wohl auch Webseiten von Tierarztpraxen und Tierkliniken betroffen sein.
Noch ist nicht bekannt, wie die Aufsichtsbehörden reagieren werden, aber der gedankenlose Umgang mit Trackingtools wie Google Analytics sollte nun auch in der Breite endgültig der Vergangenheit angehören.
Ein Webseiten-Check kann Klarheit schaffen und eine zeitnahe Korrektur ist angebracht. Im Zweifelsfall wird sie der Sache bei einer Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde ganz sicher insgesamt sehr dienlich sein.
Wir unterstützen Sie gerne dabei.